Positronen-Emissions-Tomographie (PET) / CT

Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) ist eine nicht-invasive, nuklearmedizinische Untersuchungsmethode. PET kann Stoffwechselvorgänge von außen sichtbar machen. Dazu werden dem Patienten winzige Mengen radioaktiv markierter Stoffe, sogenannte Tracer, in die Vene gespritzt, die sich im Körper verteilen und in bestimmten Geweben z. B. Tumoren anreichern.

Ein bei der Krebsdiagnostik mit großem Erfolg eingesetzter Tracer ist das FDG (F-18 Desoxyglukose), ein mit radioaktivem Fluor markiertes Traubenzuckermolekül. Da Krebszellen einen erhöhten Traubenzucker-Verbrauch gegenüber gesunden Zellen haben, reichert sich das FDG in den kranken Zellen verstärkt an.

Die unterschiedliche Verteilung in den Körperzellen wird mit Hilfe der PET-Kamera sichtbar gemacht. Selbst wenige Millimeter kleine Krebsherde lassen sich so aufspüren. Da FDG-PET allgemein Veränderungen im Zuckerstoffwechsel nachweisen kann, hat dieses Verfahren neben dem Haupteinsatzgebiet der Krebsdiagnostik auch in der Neurologie und Psychiatrie (z. B. Alzheimererkrankung) sowie in der Kardiologie (vitaler Herzmuskel) klinische Bedeutung erlangt.

Das PET/CT-Kombinationsgerät ermöglicht sogar die fast zeitgleiche Durchführung einer PET und einer Computertomographie. Durch die Kombination beider Verfahren lassen sich Zellbereiche mit hoher Stoffwechselaktivität präzise einer Gewebeschicht oder einem Organ zuordnen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn ein PET-Befund genau lokalisiert werden muss (z. B. vor einer Operation oder einer Gewebeentnahme).

Die PET/CT-Untersuchung wird an der Universitätsklinik Bonn in Kooperation mit der dortigen Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin durchgeführt.

Informationen zur Untersuchung

Vor der Untersuchung

Die PET/CT-Untersuchung bedarf bestimmter Voraussetzungen und Vorbereitungen, die für eine gute Bildqualität und die Durchführung der Untersuchung entscheidend sind.

  • In der Regel muss eine Nüchternheit von 12 Stunden vor Untersuchungsbeginn eingehalten werden
  • Am Vortag ist jede körperliche Belastung zu vermeiden.
  • Bei einer PET-Untersuchung müssen die aktuellen Blutwerte (Kreatinin, TSH) vorliegen und die kompletten Ergebnisse der Voruntersuchungen (Röntgen, Endoskopie, CT, MRT).

Während der Untersuchung

Die PET-Untersuchung wird in der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Bonn durchgeführt, nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch und sollte terminlich gut geplant sein. Es muss ein Zeitraum von 2 bis 4 Stunden einkalkuliert werden. Diese Zeitspanne beinhaltet die Vorbereitung der Patienten, die Untersuchung selbst sowie die Nachbetreuung der Patienten.

Bei Schmerzempfinden, Nervosität oder Angstzuständen können Beruhigungsmittel oder Schmerzmittel gegeben werden. Dies ist besonders wichtig, da die Untersuchung in einer entspannten Lage durchgeführt werden soll. Eine spezielle Kleidung ist nicht erforderlich. Aufgrund des langen Aufenthaltes vor Ort sollten in dieser Zeit benötigte Medikamente bzw. Lesehilfen und Lesestoff etc. mitgebracht werden.

Vor Untersuchungsbeginn wird der aktuelle Blutzucker bestimmt und falls notwendig, medikamentös eingestellt. Der Grenzwert liegt bei 140mg/dl. Zum Untersuchungszeitpunkt sollte im Körper des Patienten ein gewisser Mangel an Glukose herrschen, damit möglichst viel der radioaktiv markierten Glukose aufgenommen wird.

Strahlenbelastung

Positronenstrahler, wie sie bei der PET als Tracer eingesetzt werden, haben sehr kurze Halbwertszeiten. FDG hat eine Halbwertszeit von 110 Minuten, d. h. nach 2 Stunden ist nur noch die Hälfte, nach 4 Stunden ein Viertel usw. der ursprünglichen Aktivität im Körper vorhanden. Außerdem wird ca. 1/3 der Aktivität in der ersten Stunde mit dem Urin ausgeschieden.

Da schon nach wenigen Halbwertszeiten praktisch alle Radioaktivität zerfallen ist, endet die Strahlenbelastung meist lange bevor die Substanz selbst aus dem Körper ausgeschieden ist. 

Kostenübernahme durch PKV und GKV

Bei Patienten der Privaten Krankenversicherung werden PET- und PET/CT-Untersuchungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Regel erstattet. Privat versicherten Patienten wird empfohlen, vor der Untersuchung bei ihrer Krankenkasse nachzufragen.

Seit 2007 ist die PET-CT-Untersuchung bei der Abklärung eines nicht kleinzelligen Bronchial-Karzinoms und bei der Frage der Rundherd-Abklärung im Lungenbereich eine Leistung der GKV-Versorgung geworden. Diese Untersuchungen werden im ambulanten Bereich derzeitig auf Antrag zur Kostenerstattung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen genehmigt und auch bezahlt.

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